Nistplatzschutzsatzung

Wohnungsnot!

Ernst Voller
Ernst Voller

 

Zunehmend entfallen durch Sanierungen, Ausbau von Altbauten und Neubauten, Flächenverdichtung und Nutzung wichtige Lebensräume und Nistplätze. 50% der Nistplätze sind einfach zerstört. Die letzten Schwalbennester werden bereits von anderen Vogelarten als Ausweichquartiere belegt. Eulen, Fledermäuse, Bilche und eine Vielzahl anderer heimischer Tierarten haben ernsthafte „Wohnungsnöte“ und sind bedroht.

 

Nach unserer Einschätzung ist hier dringend Handlungsbedarf angesagt, um weitere Verluste, die nicht wiederherzustellen sind, so schnell wie möglich zu stoppen. Als eine mögliche Lösung sehen wir den Entwurf und die Ausarbeitung einer gesetzlichen Verordnung für Bauherren und Sanierer – eine Nistplatzschutz-Satzung, ähnlich der bereits bestehenden Baumschutz-Satzung. Wichtig ist es hierbei, einen Anreiz für Bauherren und Sanierer sicher zu stellen, ggf. durch eine Ökoabgabe, die z.B. bei der Erhaltung der Nistplätze entfällt.

 

Modelle der Umsetzung zu entwickeln, ist meine Aufgabe.

 

Gesetzlicher Schutz

An Gebäude brütende Wildvogelarten stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG § 42). Nicht nur die Vögel selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtstätten an Gebäuden sind geschützt. Die Zerstörung der Quartiere oderVeränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt.

Der Vogel ist das einzige Lebewesen, das die Perspektive hat die Welt zu verstehen.